Unsere Aufgaben, Aktivitäten & Projekte

Aufgaben

 

Der Elternbeirat ist nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) die gewählte Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schüler einer Schule und wird alle 2 Jahre direkt gewählt. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, außer an der Schule tätige Lehrkräfte. Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 wurde der Elternbeirat der Walther Rathenau Schulen von den stimmberechtigten Eltern für den Zeitraum bis 2022 gewählt.

 

Laut Artikel 2 Abs. 4 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) wirken und arbeiten bei der Erfüllung der Schulen alle Beteiligten – Elternbeirat, Klassenelternsprecher, Schulleitung und Lehrerschaft vertrauensvoll zusammen.

 

Die Tätigkeit des Elternbeirates regeln die Art. 65, 67 BayEUG

 

  • Vertiefen des Vertrauensverhältnisses zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind.
  • Wahrung der Interessen der Eltern bezüglich der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler,
  • Unterrichtung der Eltern aller Schülerinnen und Schüler sowie die Schaffung von Gelegenheiten zur Aussprache ind besonderen Veranstaltungen,
  • Beraten der Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern
  • Teilnahme an den Beratungen des Schulforums durch gewählte Vertreter (Art. 69 Abs. 2),
  • Herstellen des Einvernehmens bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag,
  • Stellungnahmen im Rahmen der Abstimmung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2
  • Wahrnehmung der in Art. 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 genannten Rechte einer Schülerin oder eines Schüler im Verfahren, das zur Entlassung führen kann,
  • Mitwirkung bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen
  • Mitwirkung bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3,
  • Herstellung des Einvernehmens bei der Änderung von Ausbildungsrichtungen, bei der Einführung von Schulversuchen, bei der Entwicklung des Schulprofils „Inklusion“ und bei der Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule
  • Mitwirkung, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist.

Projekte & Aktivitäten: